Hilfe !! 2. Kennzeichen

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von MikeQooder » 07.10.2020, 19:24

Hallo,
ich brauchte KEIN Kennzeichen für vorne da es sich laut Zulassungsstelle um ein dreirädriges KFZ handelt, auch mit 4 Rädern QV4, den der Abstand der Räder hinten ist unter 460mm ( 450mm) und somit ein Rad.
ein Quad mit 4 Rädern muss vorne ein Kennzeichen haben da der Radabstand an beiden Achsen größer 460mm ist.
Beste Grüße, Mike

von woich1990 » 28.06.2016, 19:27

Ach so :-)

von MaHei » 28.06.2016, 19:12

Mittlerweile ist das Thema durch, es werden keine vorderen Kennzeichen mehr für unsere Fahrzeugklasse L5e gefordert.

von Vikes1986 » 28.06.2016, 18:59

Hi,
Komme aus BW und habe auch nur ein Nr. Schild hinten.
Mein Händler hat mir den Quadro zugelassen und mal ehrlich ein Nr. Schil vorne sieht echt scheiße aus ��

von PoxiPower » 28.06.2016, 17:17

Das ist auch nicht weiter verwunderlich, da in Bayern bekanntermaßen alles besser als im Rest der Republik läuft :) :cool:

von woich1990 » 28.06.2016, 16:42

Der Dateianhang IMG_20160628_174050.jpg existiert nicht mehr.
In Bayern steht es von Haus aus so drinnen.
Dateianhänge
IMG_20160628_174050.jpg

von MaHei » 03.08.2014, 09:34

Ich hatte mein zweites Kennzeichen nur zum TÜV Termin anbauen müssen sonst hätte ich keine Plakette bekommen :-) liegt aber wieder samt halter in der Sitzbank und wenn mich wirklich mal ein Polizist anhält der Ahnung hat zeige ich ihm eine fehlende Schraube und verweise darauf das ich das vordere Kennzeichen fast verloren hätte um mir eine neue Schraube besorgen muss um das wieder (ordnungsgemäß) anzubringen ^^

von Renes350s » 30.07.2014, 12:21

Also bei mir in B.-W. hab ich kein 2. Nummernschild bei der Zulassung meines Quadros bekommen. L5e währe alles Ok.

von el-guentero » 29.07.2014, 19:00

Driver hat geschrieben:Keine Ahnung, hier in NRW, genau genommen in MG, braucht man vorne kein Nummernschild. Allerdings war der Freistaat ja schon immer ein wenig anders. ��
Um die Verwirrung komplett zu machen: In der Nachbarstadt Krefeld wurde mir ein 2 Kennzeichen übergeben. Ab 2016 ist dann alles geregelt, kein vorderes Kennzeichen notwendig, keine Eintragung notwendig. Bis dahin die Hoffnung, bei einer Kontrolle auf einen Polizisten zu treffen, der Verständnis hat oder sich nicht so gut auskennt :D

von Marabese » 29.07.2014, 16:45

moin Tom
bei mir steht in dem KFZ-Schein folgendes:
Spalte 22: Ohne Kennzeichen vorne, Gem. §47 FVZ wird
für die o.a. Abweichung von §10 ABS. V der FVZ eine
Ausnahmegenehmigung erteilt.
das heißt, ich brauche keine Kennzeichen vorne und der
Eintrag hat 25€ gekostet.
VG

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