von Dreifuß » 16.12.2020, 13:06
Würde gerne mal wissen, wie das rechtlich aussieht. Gepäckträger und Ständer kann man ja auch während der Fahrt verlieren, ist mir während dem Überholen eines LKWs auf der Autobahn passiert. Das Klappern und Scheppern hinter mir konnte ich erst nach der Fahrt zuordnen. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich nicht offiziell informiert, dass das Teil brüchig ist, bzw. werden kann. Als Halter des Fahrzeuges war ich aber trotzdem in der Haftung, wäre jemand das Teil in die Windschutzscheibe gekracht. Mag gar nicht daran denken, was alles hätte passieren können. Wäre wahrscheinlich auf einen langwierigen Prozess mit MSA hinausgelaufen. Habe es hier schon mal beschrieben, aber das Teil ist abgefallen, als ich von einem Termin bei meiner Werkstatt zwecks Austausch der Halterung des Gepäckträgers zurückgefahren bin.
Würde gerne mal wissen, wie das rechtlich aussieht. Gepäckträger und Ständer kann man ja auch während der Fahrt verlieren, ist mir während dem Überholen eines LKWs auf der Autobahn passiert. Das Klappern und Scheppern hinter mir konnte ich erst nach der Fahrt zuordnen. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich nicht offiziell informiert, dass das Teil brüchig ist, bzw. werden kann. Als Halter des Fahrzeuges war ich aber trotzdem in der Haftung, wäre jemand das Teil in die Windschutzscheibe gekracht. Mag gar nicht daran denken, was alles hätte passieren können. Wäre wahrscheinlich auf einen langwierigen Prozess mit MSA hinausgelaufen. Habe es hier schon mal beschrieben, aber das Teil ist abgefallen, als ich von einem Termin bei meiner Werkstatt zwecks Austausch der Halterung des Gepäckträgers zurückgefahren bin.