Führerschein

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von Der Däne » 14.09.2017, 18:37

Hallo Hundjogi

Ja darfst du! Ich bin selbst davon betroffen da ich, trotz 17 Jahre in Deutschland Wohnhaft, immer noch Dänischer Stattsbürger bin, darf ich weil hiern wohnhaft nach deutschem Gesetzt den Quadro fahren. Hier wie auch in Dänemark wo meine frau und ich im Mai/Juni Urlaub amchten und bei einer kontrolle keine Beanstandung erfuhren.

Es gilt, wie schon gesagt, das deutsche gestzt, welches anch EU abgestimmt ist. Wie es in nicht EU Ländern aussieht weiss ich leider auch nicht würde aber davon ausgehen das dort deren Regeln/Gesetzte geltend sind => also vorher schlau machen.

Gruss Nils/Der Däne

von Hundjogi » 14.09.2017, 07:04

also darf ich in allen EU Ländern mit der quadro 3 S mit dem Autoführerschein fahren verstehe ich das richtig

von Hundjogi » 14.09.2017, 07:02

Also darf man in alle Eu Länder mit dem quadro 3S mit dem auto Führerschein fahren fahren
Verstehe ich das richtig

von oenningralf » 09.07.2017, 18:18

Das ist wieder geändert worden

von stainlessjimmy » 09.07.2017, 18:11

Stimmt, auch die, die ab 2013 den Autoführerschein machen werden nicht mehr damit den Quadro fahren dürfen :-(

von Arn » 09.07.2017, 05:57

Nicht nur die italiener dürfen 125er mit Autoführerschein fahren, die deutschen auch, mit Führerschein Klasse 3 gemacht vor dem 01.04.1980.
Eine späte Geburt ist also nicht immer von Vorteil :)

von stainlessjimmy » 06.07.2017, 14:32

Natürlich gibt es ein Gesetz, der ist, glaube ich, irgendwo in den EU Rahmenvereinbarungen.
Ich habe das ausführlich durch da die Frage auch für die Simson Mopeds gilt die ja bekannterweise bei uns in Deutschland legal 60 km/h fahren dürfen.

Anderenfalls währe es sehr schwierig mit der Mobilität in EU weil jedes Land eingene Gesetze hat. So dürfen z.b. die Italiener mit einem Autoführerschein legal 125ccm Roller fahren.

von oenningralf » 06.07.2017, 04:24

Gibt es ein Gesetz darüber?

von stainlessjimmy » 05.07.2017, 23:13

Natürlich darfst du es überall mit dem 3-er Lappen fahren - vorausgesetzt du hast ihn auch hier angemeldet und nicht dauerhaft im Ausland lebst. Es gelten die Regeln des Landes wo das Fahrzeug angemeldet ist.
Wenn man aber z.b. als Student für mehrere Jahre ins Ausland zueht muss man nach einer gewissen Übergangszeit den Roller auch dort anmelden - und dann gelten die Regeln des Gastlandes.

von Chris84 » 05.07.2017, 19:10

Theoretisch in allen EU Ländern.
Da es ein einheitlicher EU Führerschein ist.

Gruß,
Chris

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