Hilfe !! 2. Kennzeichen
moinMaHei hat geschrieben:Besagt ja nur, dass es hier nicht vorgeschrieben ist das unsere Fahrzeuge eine Fläche zur Kennzeichenbefestigung haben müssen. Nicht aber das wir keine brauchen...
wo doch keine Fläche ist, kann man auch nichts montieren. Aber wir hatten das doch schonmal alles.
Ich habe in meinen Papieren eine "Befreiung zur Anbringen eines vorderen Kennzeichens" gegen eine
Gebühr erwirkt, da kann da kommen wer will..........
LG
überlegen macht Überlegen
- MaHei
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Wenns bei Dir in den Papieren steht hast Du ja "Glück" gehabt das Du befreit bist. Regulär müssen unsere L5e´s (Fahrzeugklasse) ein vorderes Kennzeichen tragen. Bei mir in den Papieren steht nicht von ohne bzw kleineres Kennzeichen andere hatten da Pech und haben "...vorne kleineres Kennzeichen" stehen da wird natürlich jeder Polizist darauf hingewiesen das da was sein sollte.
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---> Das sind keine Rechtschreibfehler, ich schreibe nur Freestyle. <---;)
Bei euch sind's die Augen, bei mir die Tastatur die um Gnade winselt...[/CENTER]
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hallo el-guentero,
vielen Dank für den sehr nützlichen Link den Du bereitgestellt hast. Habe mir gleich, für alle Fälle, den Anhang XIV ausgedruckt, laminiert und unter die Sitzbank gepackt. Also auch ich habe für vorn von der Zulassungstelle München ein Kuchenblech mitbekommen, aber wohin damit? Liegt auf dem Schrank in meiner Wohnung. Bis jetzt keinerlei Probleme seit Mai 2012. Bislang kein Dreibein mit vorderem Kennzeichen gesehen.
Weiterhin eine gute Fahrt.
VG Jürgen
vielen Dank für den sehr nützlichen Link den Du bereitgestellt hast. Habe mir gleich, für alle Fälle, den Anhang XIV ausgedruckt, laminiert und unter die Sitzbank gepackt. Also auch ich habe für vorn von der Zulassungstelle München ein Kuchenblech mitbekommen, aber wohin damit? Liegt auf dem Schrank in meiner Wohnung. Bis jetzt keinerlei Probleme seit Mai 2012. Bislang kein Dreibein mit vorderem Kennzeichen gesehen.
Weiterhin eine gute Fahrt.
VG Jürgen
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WS68
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Hallo !
Gelten als ungeeignet ist etwas schwammig geschrieben . Ich würde eigentlich das als muß nicht vorhanden sein verstehen.
Das mit der Halterung kommt noch dazu ! Habe im April eh TÜV-Termin ! Da werde ich wohl den DEKRA-Mann nochmal drauf ansprechen mir eine Ausnahmebescheinigung zu geben damit ich den Eintag in die Papiere bekomme.
Das mit der Ausnahmebescheinigung sagte mir die Dame auf dem Amt , die mir das zweite Schild verpasste.
Hatte ihn schon darauf angesprochen als ich meinen PKW-Anhänger Tüven lies.
Da sagte er mir das wir das beim TÜV-Termin dieses Jahr machen würden.
Denn er hielt das auch für bescheuert mit dem 2. Schild.
Gruß Werner
Gelten als ungeeignet ist etwas schwammig geschrieben . Ich würde eigentlich das als muß nicht vorhanden sein verstehen.
Das mit der Halterung kommt noch dazu ! Habe im April eh TÜV-Termin ! Da werde ich wohl den DEKRA-Mann nochmal drauf ansprechen mir eine Ausnahmebescheinigung zu geben damit ich den Eintag in die Papiere bekomme.
Das mit der Ausnahmebescheinigung sagte mir die Dame auf dem Amt , die mir das zweite Schild verpasste.
Hatte ihn schon darauf angesprochen als ich meinen PKW-Anhänger Tüven lies.
Da sagte er mir das wir das beim TÜV-Termin dieses Jahr machen würden.
Denn er hielt das auch für bescheuert mit dem 2. Schild.
Gruß Werner
- el-guentero
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- el-guentero
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