Blinker umbau
Leider kann ich Dir nichts neues zu dem Thema sagen. Frag mal bei TÜV oder bei der Führerscheinstelle nach. Ich würde mir sicherheitshalber die Aussage schriftlich geben lassen, dann wärst Du erst einmal auf der sicheren Seite. Fraglich ob Dir überhaupt jemand eine konkrete Aussage geben wird aber wenn dann wie bereits erwähnt auch in schriftlicher Form. Nur für den Fall das Dir anschließend jemand "Steine in den Weg" legen will.
Sorry aber mehr kann ich dazu nichts sagen.
Viel Spass und Glück bei Deinen Umbauvorhaben.
Gruß
MICHAEL
Sorry aber mehr kann ich dazu nichts sagen.
Viel Spass und Glück bei Deinen Umbauvorhaben.
Gruß
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Der Däne
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Hallo Michael
Wir haben zwar schon privat geschrieben aber hier noch mal Danke. Ich komme nicht weiter und soll mich am MSA wenden, was ich für unwahrscheinlich halte da es nicht in deren Interesse ist.
Ich werde den Umbau wagen, falls sich keiner noch aus dem Forum meldet, und sehen was der TÜV sagt.
Gruss Nils
Wir haben zwar schon privat geschrieben aber hier noch mal Danke. Ich komme nicht weiter und soll mich am MSA wenden, was ich für unwahrscheinlich halte da es nicht in deren Interesse ist.
Ich werde den Umbau wagen, falls sich keiner noch aus dem Forum meldet, und sehen was der TÜV sagt.
Gruss Nils
Sicherlich kann man es versuchen. Ich glaube auch nicht das es irgendwen stören bzw das es jemand bemerken wird. Theoretisch fragwürdig, praktisch aber durchaus umsetzbar. Die Wahrscheinlichkeit das es jemand, im Falle eines Unfalls, gegen Dich auslegen wird sehe ich bei Null. Viel Spass beim basteln und ich würde mich über ein paar Bilder vom vollendeten Werk freuen. Leider bin ich kein Schrauber deshalb ist mein Quadro seit 2012 original und "unverbastelt".
Gruß
MICHAEL
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MICHAEL
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Der Däne
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Hi Michael
Danke für das Feedback. Deine Gedanken/Überlegungen sind die gleichen wie meine. Dazu habe ich gestern ein nettes Gespräch mit einem Sachverständigen gehabt der folgendes ABER ohne Gewähr erzählte.
Bei einem Unfall mit verletzten, sollte die Gegenseite behaupten dass sie meinen Abbiegevorgang nicht erkennen konnte, eine Untersuchung meiner Blinker stattfinden. Hier würde man in erster Linie prüfen ob A: Die Blinker eine gültige Zulassung haben und B: Ob sie funktionieren oder gegebenenfalls vor dem Unfall funktioniert haben.
Man müsste einen begründeten Verdacht haben dass die Verwendung nicht den Vorschriften entspreche und somit der ausschlaggebende Grund für den Unfall ist.
Es gibt unterschiedliche Urteile wo er sein Gutachten abgegeben hat. Bei keinem Erlisch die Betriebserlaubnis und das schlimmste war dass der Fahrer ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit zahlen musste. Generell gibt es nur wenige Urteile wo Blinker überhaupt ein Thema waren.
Er hat sich meine Blinker angesehen und auch versucht etwas darüber in Erfahrung zu bringen welche Abstände verlangt werden und kann nichts finden, bedeutet für Ihn es gibt keine Anforderung daher bin ich ja überhaupt auf dich gekommen da du offensichtlich etwas dazu gefunden hattest welches er gerne sehen/wissen wollte um es zu beurteilen.
Ich hoffe immer noch dass sich einer aus dem Forum zu Thema meldet da ich immer noch ein Rest Unwohlsein mit mir rum trage.
Gruss Nils
Danke für das Feedback. Deine Gedanken/Überlegungen sind die gleichen wie meine. Dazu habe ich gestern ein nettes Gespräch mit einem Sachverständigen gehabt der folgendes ABER ohne Gewähr erzählte.
Bei einem Unfall mit verletzten, sollte die Gegenseite behaupten dass sie meinen Abbiegevorgang nicht erkennen konnte, eine Untersuchung meiner Blinker stattfinden. Hier würde man in erster Linie prüfen ob A: Die Blinker eine gültige Zulassung haben und B: Ob sie funktionieren oder gegebenenfalls vor dem Unfall funktioniert haben.
Man müsste einen begründeten Verdacht haben dass die Verwendung nicht den Vorschriften entspreche und somit der ausschlaggebende Grund für den Unfall ist.
Es gibt unterschiedliche Urteile wo er sein Gutachten abgegeben hat. Bei keinem Erlisch die Betriebserlaubnis und das schlimmste war dass der Fahrer ein Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit zahlen musste. Generell gibt es nur wenige Urteile wo Blinker überhaupt ein Thema waren.
Er hat sich meine Blinker angesehen und auch versucht etwas darüber in Erfahrung zu bringen welche Abstände verlangt werden und kann nichts finden, bedeutet für Ihn es gibt keine Anforderung daher bin ich ja überhaupt auf dich gekommen da du offensichtlich etwas dazu gefunden hattest welches er gerne sehen/wissen wollte um es zu beurteilen.
Ich hoffe immer noch dass sich einer aus dem Forum zu Thema meldet da ich immer noch ein Rest Unwohlsein mit mir rum trage.
Gruss Nils
Hallo,
hab da was gefunden was auf den Abstand der Blinker abzielt.
Müsste aber von einem TÜV Mann übersetzt werden.
Das ganze betrifft den Paragraphen 54 Absatz 2 siehe beigefügtem Link.
StVZO, B5. Fahrzeuge
Weiterhin gehörte zu den Umbausätzen für MP3 und anderen L3E zugelassenen Fahrzeugen auf L5E ein abkleben der vorderen Blinker sowie das anbringen von Aufsatzblinkern hinten dazu.
Meine Vermutung lautet also das dein Umbau nicht den Vorgaben entspricht.
Da die Blinkleuchten aber originale vom Aeon sind und kein Billigtuningschrott würde das nur jemand mitbekommen der sich sehr gut auskennt.
hab da was gefunden was auf den Abstand der Blinker abzielt.
Müsste aber von einem TÜV Mann übersetzt werden.
Das ganze betrifft den Paragraphen 54 Absatz 2 siehe beigefügtem Link.
StVZO, B5. Fahrzeuge
Weiterhin gehörte zu den Umbausätzen für MP3 und anderen L3E zugelassenen Fahrzeugen auf L5E ein abkleben der vorderen Blinker sowie das anbringen von Aufsatzblinkern hinten dazu.
Meine Vermutung lautet also das dein Umbau nicht den Vorgaben entspricht.
Da die Blinkleuchten aber originale vom Aeon sind und kein Billigtuningschrott würde das nur jemand mitbekommen der sich sehr gut auskennt.
Allzeit Gute Fahrt
Gruß Alf
Sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler, Fehler in der Formulierung sowie alle anderen Fehler sind nicht von mir verursacht sondern können ausschließlich auf die Autokorrektur zurückgeführt werden.

Gruß Alf
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Der Däne
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Hallo Alf
Erst einmal vielen Dank für die Unterstützung.
Jetzt weiß ich auch aus welchem Paragrafen „Mein“ TÜV Sachverständiger vorgetragen hat.
Es werden Mindestabstände von der Mittelachse und Fahrbahn angegeben:
Hintere Blinker=> mindestens 120 mm von der Mittelachse
Vordere Blinker => mindestens 170 mm und mindestens 100 mm vom Scheinwerfer.
Alle Blinker müssen mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Ich werde morgen mal nachmessen bin mir aber sehr sicher dass ich diese Vorgaben nicht unterbieten werde.
Hilf mir bitte noch mal. Was bedeutet dein Satz: Weiterhin gehörte zu den Umbausätzen für MP3 und anderen L3E zugelassenen Fahrzeugen auf L5E ein abkleben der vorderen Blinker sowie das anbringen von Aufsatzblinkern hinten dazu.
Ich verstehe einfach nicht was du mir sagen willst. Ich ändere ja nichts an der Konstruktion an sich sondern tausche nur die Blinker (Die werden nur 5 cm kürzer) werden aber sonst nicht anders platziert.
Solche Themen sind für einen Ausländer, auch mit 18 Jahren auf den Buckel, einfach sehr schwierig zu verstehen.
Gruss Nils
Erst einmal vielen Dank für die Unterstützung.
Jetzt weiß ich auch aus welchem Paragrafen „Mein“ TÜV Sachverständiger vorgetragen hat.
Es werden Mindestabstände von der Mittelachse und Fahrbahn angegeben:
Hintere Blinker=> mindestens 120 mm von der Mittelachse
Vordere Blinker => mindestens 170 mm und mindestens 100 mm vom Scheinwerfer.
Alle Blinker müssen mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.
Ich werde morgen mal nachmessen bin mir aber sehr sicher dass ich diese Vorgaben nicht unterbieten werde.
Hilf mir bitte noch mal. Was bedeutet dein Satz: Weiterhin gehörte zu den Umbausätzen für MP3 und anderen L3E zugelassenen Fahrzeugen auf L5E ein abkleben der vorderen Blinker sowie das anbringen von Aufsatzblinkern hinten dazu.
Ich verstehe einfach nicht was du mir sagen willst. Ich ändere ja nichts an der Konstruktion an sich sondern tausche nur die Blinker (Die werden nur 5 cm kürzer) werden aber sonst nicht anders platziert.
Solche Themen sind für einen Ausländer, auch mit 18 Jahren auf den Buckel, einfach sehr schwierig zu verstehen.
Gruss Nils
Hallo Nils,
die ersten 3 Radroller waren mit einer L3E Zulassung (fahren nur mit Motorradführerschein) versehen diese konnte man dann mit einem Umrüstset auf die Zulassungsklasse L5E umrüsten um sie mit dem Autoführerschein fahren zu dürfen.
Bei dieser Umrüstung mussten die Blinklichter auch angepasst werden.
Im Rückschluss geh ich also davon aus das bei der L5E Zulassung andere Vorgaben zu der Position der Blinkleuchten existieren und somit dein Umbau rein rechtlich gesehen kritisch sein könnte.
die ersten 3 Radroller waren mit einer L3E Zulassung (fahren nur mit Motorradführerschein) versehen diese konnte man dann mit einem Umrüstset auf die Zulassungsklasse L5E umrüsten um sie mit dem Autoführerschein fahren zu dürfen.
Bei dieser Umrüstung mussten die Blinklichter auch angepasst werden.
Im Rückschluss geh ich also davon aus das bei der L5E Zulassung andere Vorgaben zu der Position der Blinkleuchten existieren und somit dein Umbau rein rechtlich gesehen kritisch sein könnte.
Allzeit Gute Fahrt
Gruß Alf
Sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler, Fehler in der Formulierung sowie alle anderen Fehler sind nicht von mir verursacht sondern können ausschließlich auf die Autokorrektur zurückgeführt werden.

Gruß Alf
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