Seite 4 von 8

Verfasst: 28.02.2014, 04:20
von MaHei
Besser so als wenn Du "Siegssicher" einem Poilizisten den Text unter die Nase hältst und der Dich dann auklärt.

Verfasst: 28.02.2014, 16:13
von Marabese
MaHei hat geschrieben:Besagt ja nur, dass es hier nicht vorgeschrieben ist das unsere Fahrzeuge eine Fläche zur Kennzeichenbefestigung haben müssen. Nicht aber das wir keine brauchen...
moin
wo doch keine Fläche ist, kann man auch nichts montieren. Aber wir hatten das doch schonmal alles.
Ich habe in meinen Papieren eine "Befreiung zur Anbringen eines vorderen Kennzeichens" gegen eine
Gebühr erwirkt, da kann da kommen wer will..........
LG

Verfasst: 28.02.2014, 19:01
von MaHei
Wenns bei Dir in den Papieren steht hast Du ja "Glück" gehabt das Du befreit bist. Regulär müssen unsere L5e´s (Fahrzeugklasse) ein vorderes Kennzeichen tragen. Bei mir in den Papieren steht nicht von ohne bzw kleineres Kennzeichen andere hatten da Pech und haben "...vorne kleineres Kennzeichen" stehen da wird natürlich jeder Polizist darauf hingewiesen das da was sein sollte.

Verfasst: 28.02.2014, 21:16
von Jordi
hallo el-guentero,
vielen Dank für den sehr nützlichen Link den Du bereitgestellt hast. Habe mir gleich, für alle Fälle, den Anhang XIV ausgedruckt, laminiert und unter die Sitzbank gepackt. Also auch ich habe für vorn von der Zulassungstelle München ein Kuchenblech mitbekommen, aber wohin damit? Liegt auf dem Schrank in meiner Wohnung. Bis jetzt keinerlei Probleme seit Mai 2012. Bislang kein Dreibein mit vorderem Kennzeichen gesehen.
Weiterhin eine gute Fahrt.
VG Jürgen

Verfasst: 01.03.2014, 16:03
von WS68
Hallo !

Gelten als ungeeignet ist etwas schwammig geschrieben . Ich würde eigentlich das als muß nicht vorhanden sein verstehen.
Das mit der Halterung kommt noch dazu ! Habe im April eh TÜV-Termin ! Da werde ich wohl den DEKRA-Mann nochmal drauf ansprechen mir eine Ausnahmebescheinigung zu geben damit ich den Eintag in die Papiere bekomme.
Das mit der Ausnahmebescheinigung sagte mir die Dame auf dem Amt , die mir das zweite Schild verpasste.
Hatte ihn schon darauf angesprochen als ich meinen PKW-Anhänger Tüven lies.
Da sagte er mir das wir das beim TÜV-Termin dieses Jahr machen würden.
Denn er hielt das auch für bescheuert mit dem 2. Schild.

Gruß Werner

Verfasst: 01.03.2014, 16:37
von el-guentero
Hallo Jürgen,

noch nie ein Dreirad mit vorderem Kennzeichen gesehen?! So bescheuert sieht es aus:
Der Dateianhang images.jpg existiert nicht mehr.
LG
Günter

Verfasst: 07.03.2014, 09:52
von el-guentero
noch ein Bild mit vorderem Nummernschild. Bei denen wird es schwer sein, sich rauszureden...
Der Dateianhang frankfurt-polizei.jpg existiert nicht mehr.

Verfasst: 07.03.2014, 20:26
von Jordi
Beim MP3 und Yourban mag das ja ohne Probleme zu funktionieren, denn diese haben den Kühler oben. Wie bekommt unser Dreibein die Luft für seinen Kühler her? Werden wohl reihenweise (wegen Kuchenblech) den Hitzetod sterben.
VG Jürgen

Verfasst: 07.03.2014, 22:50
von WS68
Hallo !

Jordi ich muss dir voll und ganz Recht geben !!!!!
Da gibt es gar nichts rauszureden. :rolleyes:
Wenn welche von der Brücke springen muss ich nicht nachspringen.
Ich werd sehen was der Dekra-Fachmann sagt mit dem ich eigentlich schon abgesprochen habe das Gutachten zu geben.

Gruß Werner

Verfasst: 08.03.2014, 20:12
von roland866
Hallo Werner, ersmal sei mir gegrüßt hier.
Also es gibt eine Ausnahmegenehmigung, die hat mir die Zulassungsstelle selbst erteilt und im KFZ-Schein eingetragen.
Somit hat mein Quadro oh.vo.Kennz. auf der Straße eine Erlaubniss!!!