Seite 1 von 3

Parken auf dem Bürgersteig

Verfasst: 27.08.2013, 16:47
von el-guentero
Heute nach 20 Jahren Rollererfahrung mein erstes Ticket für Parken auf dem Bürgersteig bekommen.

Ich musste in die Essener Innenstadt. Den Motorradparkplatz den ich nutzen wollte war aufgrund einer Baustelle nicht zu nutzen, im Parkhaus waren Motorräder nicht zugelassen. Habe dann den Quadro in einer Seitenstraße wo nicht viel los war auf dem Bürgersteig abgestellt. Der Platz war so breit, das noch mindestens 3 Kinderwagen nebeneinander vorbei gepasst hätten. Mittags hatte ich den einen freundlichen Hinweis der Essener Verkehrsüberwachung am Roller, der genaue Preis wird mir noch mitgeteilt :(

Rechtlich gesehen ist da natürlich nichts zu machen, aber da war einer sehr genau unterwegs.

Hat einer von Euch Erfahrungswerte, wie teuer das werden könnte.

LG
Günter

Verfasst: 27.08.2013, 20:49
von Jordi
Hier in München und auch im Umland wird das Parken eines Rollers oder Motorrades, sofern man niemanden behindert, Gott-sei-Dank geduldet. Ich weiß, daß dieses in vielen Gemeinden einen Bußgeldbescheid zur Folge hat. Also Dreibein in die Mitte eines PKW-Parkplatztes - wie idiotisch. Kann man leider nichts machen.
Gute Fahrt und Gruß
Jürgen

Verfasst: 28.08.2013, 03:42
von MaHei
Ich schätze mal das Dich das bestimmt 10 - 15€ kosten wird, mehr kann ich mir nicht vorstellen. Kann kein besonderer Verstoß gewesen sein ansonsten hätten die Dein 3 Rad abholen lassen.

Verfasst: 30.08.2013, 09:04
von Marabese
moin
ich denke mal, Du bist an einen Newbie geraten. Ich persönlich würde da noch mal
hinfahren und die Situation auf ein Foto festhalten und mit dem Foto einen Einspruch
einlegen. Auf der anderen Seite, wenn es nur 10€ sind, sponserst Du die Stadtverwaltung
von Essen
LG

Verfasst: 05.09.2013, 13:50
von frank.roux
Habe das auch schon genau so erlebt, kostet 15€ :confused:

Verfasst: 05.09.2013, 19:20
von el-guentero
Ich habe bisher keine Zahlungsaufforderung bekommen, d.h. warten .....

Verfasst: 06.09.2013, 03:21
von MaHei
Hast Du´s eilig damit? :rolleyes:

Verfasst: 06.09.2013, 14:20
von el-guentero
Heute kam der Bescheid:

Tatvorwurf: Parken auf dem Bürgersteig bei gemessener Restbreite von 2,40 m

Strafe: 20 €

Kommentar: moderne Raubritter

Verfasst: 06.09.2013, 14:30
von frank.roux
Da hast du vollkommen recht, totale abzocke!!!!

Verfasst: 06.09.2013, 20:07
von Frank29
alle motorrad und roller fahrer ihre 2 bzw. hier ja 3 räder auf einem autoparkplatz abstellen. mal schauen wie lange das gut geht.