Vielleicht erklärst du uns erstmal um WAS es genau bei dem Schaden ging? im übrigen gibts da rechtliche Möglichkeiten....man kann dir nicht alles in Rechnung stellen ohne den Schaden behoben zu haben!
Generell besagt der Auftrag des Kunden, dass der Fehler behoben werden muss." Führt die erste Reparatur nicht zum Erfolg, weil die Werkstatt eine falsche Diagnose gestellt oder die Reparatur fehlerhaft ausgeführt hat, tritt die Mängelgewährleistung in Kraft. Die Mechaniker müssen nachbessern und der Kunde erst zahlen, wenn der Fehler behoben ist.
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