von babbemammebiker » 17.08.2015, 20:15
Zu deinem Beitrag:
"Ist irgendwie schon komisch mit den Führerschein darf man nur eine 50'er Roller fahren, der wenn nicht etwas getunt leider ein Verkehrshindernis ist."
Ich habe z.B. den Autoführerschein 1982 gemacht und darf im Gegensatz zu den vorm 01.04.1980 gemachten Autoführerscheine keine 125ccm Motorräder fahren.
Dafür dürfen alle, die den Autoführerschein vorm 01.01.2013 gemacht haben, einen Quadro oder Piaggio MP3 fahren.
Das kommt durch die Europarisierung in Brüssel, die alle Fahrzeugklassen neu eingeteilt hat. Und dabei fallen die Dreirädrigen Fahrzeuge deren beide Vorderräder min. 400mm und größer auseinander stehn und eine Fußbremse haben, unter die neue EU-Klasse L5E. Diese ist im Führerschein der Klasse B mit integriert.
Zu deinem Beitrag:
"Ist irgendwie schon komisch mit den Führerschein darf man nur eine 50'er Roller fahren, der wenn nicht etwas getunt leider ein Verkehrshindernis ist."
Ich habe z.B. den Autoführerschein 1982 gemacht und darf im Gegensatz zu den vorm 01.04.1980 gemachten Autoführerscheine keine 125ccm Motorräder fahren.
Dafür dürfen alle, die den Autoführerschein vorm 01.01.2013 gemacht haben, einen Quadro oder Piaggio MP3 fahren.
Das kommt durch die Europarisierung in Brüssel, die alle Fahrzeugklassen neu eingeteilt hat. Und dabei fallen die Dreirädrigen Fahrzeuge deren beide Vorderräder min. 400mm und größer auseinander stehn und eine Fußbremse haben, unter die neue EU-Klasse L5E. Diese ist im Führerschein der Klasse B mit integriert.