Hi nubi! Hast du schon neue Erkenntnisse zum Thema?
Das ist eine Diskussion über Quadro fahren mit alte Klasse 1b-A1 möglich? im Bereich Allgemeines des Quadro 350D ; ...
Hallo,
Weiss jemand darüber bescheid?Gilt ja ab 19.1 die Regelung mit A1 Dreiräder bis zu 15kw zu fahren.Laut Angaben hat er aber ja 15,4kw.Oder was ist im Fahrzeugschein eingetragen.
mfg
Hi nubi! Hast du schon neue Erkenntnisse zum Thema?
Hab ja gehofft hier was zu erfahren.Geht darum,was im Fahrzeugschein steht.Hab mal beim Händler nachgefragt,der meinte 15kw steht in den Fahrzeugpapieren.Beim Quadro Vertrieb hiess es,auschliesslich mit PKW Schein,Blödsinn.Aber matze hier aus dem Forum fährt glaubich auch mit 1b.Man darf seit dem 19.1.13 ganz klar Dreiräder bis zu 15kw mit Klasse A1 fahren.Nur wenn 15,4 in den Papieren steht,kanns bremmslich werden,falls man kontrolliert wird.
Hallo, den Fahrzeugschein kannst bei mir unter Alben/Datenblätter anschauen.
mfg
Geändert von roland866 (13.04.2013 um 13:04 Uhr)
Hallo,kann da nix finden.
Hi, dann klick auf den Link, sollte gehn, auf meinem Profil links unten steht Alben und Datenblätter, wenn du dort drauf gehst solltest du das Bild auch sehn.
http://www.quadro-forum.de/members/1...picture192.JPG
Hallo,geht immer noch nicht.Unter Album ist nix mit Datenblätter.Der link geht auch nicht.
Wenn ich mich nicht vertue steht da glatt 15kW bei 7000 U/min.
---> Das sind keine Rechtschreibfehler, ich schreibe nur Freestyle. <---
Bei euch sind's die Augen, bei mir die Tastatur die um Gnade winselt...
Habe auf Facebook von Roland H. einen passenden Artikel über die alte neue Rechtslage zum Thema gefunden.
Ich zitiere:
Rechtslage vor dem 19.1.2013
Ursprünglich waren Dreiradroller als Krafträder zugelassen, da ihnen die wesentlichen Merkmale eines zweispurigen Fahrzeugs – insbesondere eine Mindestspurbreite von 460 Millimetern und eine Fußbremse – fehlte. Nur im Ausnahmefall war nach Umbau und Einzelabnahme eine Zulassung als zweispuriges Fahrzeug erreichbar, so dass dann kein Zweiradführerschein (Klasse A oder A1) notwendig war. Später kamen Dreiradroller auf den Markt, die auch ohne Umbauten und Einzelabnahme bereits vom Hersteller aus die Erfordernisse an ein zweispuriges, dreirädriges Kraftfahrzeug erfüllten und mit dem Autoführerschein gefahren werden dürfen. Führend war hier der Hersteller Piaggio mit seinem Roller MP3LT. Hier beträgt die Spurbreite mehr als 460 Millimeter. Zusätzlich zu den Bremsen am Lenker besteht die Möglichkeit einer Bremsbetätigung per Fuß. Diese technischen Voraussetzungen führen zu der rechtlichen Einstufung als zweispuriges dreirädriges Kraftfahrzeug der Klasse L5e. Solche Fahrzeuge dürfen mit dem Führerschein Klasse B bzw. Klasse 3 (alt) gefahren werden. Dabei spielt es keine Rolle, welche Motorleistung das Fahrzeug hat.
Rechtslage nach dem 19.01.2013
Unabhängig von der Zulassungsart werden dreirädrige Fahrzeuge den Motorradklassen zugeordnet. Sowohl für den Dreiradrollertyp mit den zwei Rädern vorne, als auch für das Fahren von Trikes (zwei Räder hinten) ist daher ein Motorradführerschein erforderlich. Die Klasse AM umfasst dabei dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren. Die Klasse A1 beinhaltet dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Die Klasse A gilt für alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge. Allerdings dürfen mit Motorradführerscheinen keine Anhänger gezogen werden. Altinhaber einer Pkw-Fahrberechtigung, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurde dürfen aber aus Gründen des geschützten Besitzstandes weiterhin dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren, auch mit Anhänger. Bei einem Umtausch des alten Führerscheins in ein neues Dokument werden ab 19.01.2013 die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A eingetragen, um diese Berechtigung auch über den Stichtag hinaus zu dokumentieren.
dann yamaha tricity 125 das geht mit A1
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