Hallo Jürgen
ich habe gerade die Anfrage an den Botschafter in den NL geschickt. Wenn ich Beischeid bekomme, schreibe ich Dir sofort, will mit
an die Küste fahren
Gruß
Marabese
Das ist eine Diskussion über mit dem Dreibein nach Holland im Bereich Allgemeines des Quadro 350D ; ...
Hallo zusammen,
kaum bin ich neu hier da habe ich schon eine Frage:
Weis jemand von euch ob es bestimmte Regel/Vorschriften für unseren Quadro gibt.
Im offiziellen aktuellen Quadrokatalog steht außerdem noch : Zitat " kann in Deutschland und Östereich mit dem
Autoführenschein gefahren werden"
Ich wohne ja in Bocholt direkt an der Grenze zu den Fußballanfängern und fahre gerne mal spontan an die Küste.
Im Netz habe ich Internet-Legasteniker nichts gefunden.
VG Jürgen
(der es kaum erwarten kann bis sein Quadro geliefert wird)
Hallo Jürgen
ich habe gerade die Anfrage an den Botschafter in den NL geschickt. Wenn ich Beischeid bekomme, schreibe ich Dir sofort, will mit
an die Küste fahren
Gruß
Marabese
Hi Marabese,
coole Nummer. Habe ich ja schon in dem anderen Thema geantwortet(nennt man das so oder muß
ich gepostet schreiben ) freue mich auf gemeinsame Touren.
VG
Jürgen
Hallo,
ich bin die letzten Jahre mit meinem Dreirad öfters nach Holland (Venlo) gefahren. Bin aber nie kontrolliert worden. Ich weis, das es in vielen anderen europäischen Ländern MP3 Clubs gibt, auch in den NL. Diese fahren ebenfalls mit PKW-FS.
In den NL wird der Quadro noch nicht vertrieben. Kann man hier nachlesen:
Trova Concessionari | Quadro Vehicles S.A.Quadro Vehicles S.A.
Was ich also mit meinem deutschen EU-Führerschein in Deutschland fahren darf, gilt auch im europäischen Ausland.
Ola el-guentero,
danke für die Antwort. Das mit dem MP3 habe ich auch im Netz gefunden. Wuste nur
nicht wie die Führerscheinregelung in den Niederlande ist.
Marabese hat ja auch reagiert und fragt bei höchster Stelle nach.
Die Frage ,neben der Führerscheinsache, ist auch : Wie sieht es mit Verbandkasten,Dreieck, Weste etc.
aus.
VG Jürgen
Der Quadro ist nach dem Gesetz kein PKW sondern als 3 räd. Fahrzeug > 45 km/h. Daher gilt die Pflicht für Warndreieck und Verbandskasten nicht.
Ich habe mir jedoch eine Warnweste, ein Motorradverbandskissen und ein Überzug für den Helm mit reflektierendem Warndreieck zugelegt. Auch wenn nicht vorgeschrieben, im Notfall wird man froh sein.
Danke für die Antwort el-guentero,
so werde ich das auch machen - sicher ist sicher.
Hi Marabese,
habe deine PN gelesen(danke) werde auf dem gleichen Wege nachher antworten.
VG Jürgen
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