Moin zusammen,
die Lösung des Problems liegt in der Fahrzeug Zulassungs Verordnung (FVZ). So wie bei mir geschehen und
und auch zu Anfang dieses Themas von mir geschildert. Nachdem auch bei mir ein zweites Kennzeichen
verordnet wurde habe ich es dann doch nachträglich beim Strassenverkehrs mit folgendem Eintrag wieder austragen
können: "Gem. §47 FVZ zu § 10 FZ erteilt, nur Hint AKZ zugeteilt durch Kreis Borken"
Mit diesem Hinweis hat mein FMH auch die anderen Dreibeine mit nur einem Kennzeichen zugelassen.
Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen.
VG Jürgen
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