Ich habe mich mal in die Paragraphen eingelesen um nicht mit irgendwelchen Symbol- und Buchstabenkombinationen zur Zulassungsstelle zu wackeln um dann doch "Sieglos" da wieder herausmarschieren. Folgendes Ergebnis: §47 der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) besagt das die Ämter befugt sind Ausnahmen zu erteilen (aber halt nicht müssen) und der §10 regelt die Kennzeichenpflicht. Also haben einige von uns doch Glück gehabt das gewisse Staatsbedienstete gnädig waren und eine Ausnahme von der Pflicht ein vorderes Kennzeichen führen zu müssen erteilt haben.
Die Aussage "Paragraphen sind für alle gleich und hat nichts mit "Glück gehabt" zutun" ist dann so doch nicht ganz richtig.
Kleine Ergänzung noch -> hier ein Link <- man kann jetzt einen Kennzeichenhalter für vorne kaufen.
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