Pimp my day light

Wird der Quadro 3 / QV3 umgebaut, verschönert oder verbessert - dann hier rein!
cyvr1
Benutzer
Beiträge: 93
Registriert: 24.08.2015, 07:43

Beitrag von cyvr1 »

Hi Alf,
Aber du hast recht, dass ich mich zu einer Annahme hab hinreißen lassen da ich dachte der 350S wär ein Derivat vom 350D und hätte somit die gleiche Typgenehmigung.
Na, prinzipell ist er das ja auch. Nur waren die Änderungen vermutlich so groß, dass man das nicht unter der gleichen Typgenehmigung laufen lassen konnte. Der Motor und ein paar andere Teile sind ja anders und machten warscheinlich eine neue Genehmigung notwendig.

Das mit dem Relais ist ein guter Tipp. Ich habe in dem Servicehandbuch, welches Mahei gefunden hat, auch einen Plan er Elektrik gefunden. Das Problem ist, dass die Begrenzungsleuchten und das Rücklicht über das selbe Kabel am Lichtschalter eingeschaltet werden und irgendwo ein "Abzweig" ist. Da muss ich erst mal schauen, ob man das so einfach trennen kann. Wird 'ne Bastelarbeit für den Sommer, zur Zeit habe ich leider zu wenig Zeit dafür.
------------------
Grüße
Stephan Krätzschmar
Benutzeravatar
2007alf.s
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 376
Registriert: 23.05.2016, 20:55
Wohnort: Ingolstadt

Beitrag von 2007alf.s »

Hab jetzt auch schon mehrfach gelesen das Abblendlicht und Tagfahrlicht nicht gleichzeitig eingeschaltet sein dürfen.
Damit wär für mich der optische Vorteil schon hin.
Bei PKW's muss der Abstand zwischen den Tfl's mindestens 600mm betragen für Zweiräder hab ich dazu noch nichts gefunden.
Mal schauen was man noch so raus bringt.
Allzeit Gute Fahrt

Gruß Alf

Sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler, Fehler in der Formulierung sowie alle anderen Fehler sind nicht von mir verursacht sondern können ausschließlich auf die Autokorrektur zurückgeführt werden.

;)
cyvr1
Benutzer
Beiträge: 93
Registriert: 24.08.2015, 07:43

Beitrag von cyvr1 »

Hi Alf,

das ist richtig, dass TFL und Abblendlicht nicht zusammen leuchten dürfen. Der Vorteil für mich wäre immer noch die geringere Belastung der Batterie und LM, da ich meist kurze Strecken fahre.

Die Vorschriften, was bei TFL bei Motorsägen zu beachten ist, findest du in dem verlinkten PDF in meinem ersten Beitrag in diesem Thread.
Benutzeravatar
Abtar
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: 19.04.2017, 22:21
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Abtar »

Der optische Vorteil ist keineswegs dahin da das TFL viel besser zu sehen ist! Hab es ja so geschaltet das es am Tag an ist ohne Abblendlicht.


Bei eurer ganzen Überlegung vergesst ihr einen wesentlichen Punkt!

Wir gelten bis zum Stichtag Februar 2013 als PKW s! Wir dürften theoretisch auch unsere Quadros mit Hänger fahren! Es spielt also in dem Fall eine Rolle WER das Quadro fährt.....Alles mit Führerschein vor dem Stichtag sind PKW Fahrer...Alles nach Februar 2013 sind Motorradfahrer......bekloppt aber wahr
Benutzeravatar
2007alf.s
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 376
Registriert: 23.05.2016, 20:55
Wohnort: Ingolstadt

Beitrag von 2007alf.s »

Geht dei Tfl aus wenn du das Licht einschaltest?
Allzeit Gute Fahrt

Gruß Alf

Sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler, Fehler in der Formulierung sowie alle anderen Fehler sind nicht von mir verursacht sondern können ausschließlich auf die Autokorrektur zurückgeführt werden.

;)
Benutzeravatar
Abtar
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: 19.04.2017, 22:21
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Abtar »

Ich bin heute bestimmt hinter 4 Polizeistreifen gefahren....Keiner von denen zückte die rechts ran fahr Taste. Tagfahrlicht blendet nicht sobald die Dämmerung eintritt muss sie entweder aus gehen oder abgedimmt werden wenn das Abblendlicht an geht
Benutzeravatar
Abtar
Benutzer
Beiträge: 40
Registriert: 19.04.2017, 22:21
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Abtar »

2007alf.s hat geschrieben:Geht dei Tfl aus wenn du das Licht einschaltest?
Ich habe immer am Tag den Lichtschalter in der Mitte. Das bedeutet ..Sobald ich die Zündung rum drehe geht das TFL an und auch die Schlusslicht wie gefordert!

Ich habe einen Zusatzschalter zwischengebaut...Mit dem kann ich das TFL ausschalten wenn das Abblendlicht angeht

Das TFL kann man am Auto auch manuell zuschalten oder weglassen.
Benutzeravatar
2007alf.s
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 376
Registriert: 23.05.2016, 20:55
Wohnort: Ingolstadt

Beitrag von 2007alf.s »

Damit hättest du die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt.
Ob das dann der Polizist weiß ist noch was anderes.

Vorgabe wär ja das dein Tfl nach einschalten der Zündung von allein angeht.
Beim Einschalten des Abblendlichts muss dann automatisch das Tfl aus gehen oder gedimmt werden.
Und dann eben noch das Thema mit dem Schlußlicht.
Allzeit Gute Fahrt

Gruß Alf

Sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler, Fehler in der Formulierung sowie alle anderen Fehler sind nicht von mir verursacht sondern können ausschließlich auf die Autokorrektur zurückgeführt werden.

;)
Benutzeravatar
2007alf.s
Erfahrener Benutzer
Beiträge: 376
Registriert: 23.05.2016, 20:55
Wohnort: Ingolstadt

Beitrag von 2007alf.s »

Das Tfl am Auto kann ich nicht separat schalten.
Das kann ich überhaupt nicht beeinflussen.
Allzeit Gute Fahrt

Gruß Alf

Sämtliche Rechtschreib- und Grammatikfehler, Fehler in der Formulierung sowie alle anderen Fehler sind nicht von mir verursacht sondern können ausschließlich auf die Autokorrektur zurückgeführt werden.

;)
cyvr1
Benutzer
Beiträge: 93
Registriert: 24.08.2015, 07:43

Beitrag von cyvr1 »

Hi Abtar,

ich fürchte du verwechselst TFL mit dem Standlicht/Positionsleuchten. Wie Alf schrieb, kannst du das TFL am Auto nicht manuell schalten, die Begrenzungsleuchten/Standlicht sehr wohl. Da du beides zusammen einschaltest, könnte, wenn die kleinen LEDs am Tag mehr auffallen würden , auch durchaus noch "Fahren mit Standlicht" ein Problem sein, denn das ist auch nicht zulässig und darf auch nicht zusammen mit dem TFL leuchten. Die LEDs vorne sind Standlicht und nicht TFL und auch nicht als solches zugelassen.

Nachlesen kann man das alles in der ECE-R48 (Regelung Nr. 87, TFL), oder etwas verständlicher zusammengefasst hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht im Abschnitt "Nachrüstung nach R48/R87/R97".


Auch wenn die Polizei nicht reagiert hat (wenn auf den ersten Blick optisch alles i.O. ist, haben sie ja erst mal keinen Grund), fürchte ich, dass spätestens der TÜV dazu was sagen wird, denn die erkennen das TFL schon als solches und kennen die Vorgaben. Wie in dem von mir verlinkten pdf wird soetwas dann als geringer bzw. erheblicher Mangel bewertet. In diesem Fall wohl eher "erheblich", da es nicht den Vorschriften entspricht.
------------------
Grüße
Stephan Krätzschmar
Antworten